Psychotherapie
Konzentrierte Aufmerksamkeit für sich selbst
Manchmal ist der Zugang zu den eigenen hilfreichen Ressourcen verstellt. Dann gilt es, die Aufmerksamkeit nach Innen zu richten, aus der eigenen Tiefe neuen Mut zu schöpfen, und neue Wege auszuprobieren. Dabei möchte ich Sie begleiten!
Gemeinsam überprüfen wir das Vertraute, erproben Neues und nützen dabei die Kraft der inneren Bilder und das Wissen Ihres klugen Organismus. Durch intensive und konzentrierte Aufmerksamkeit für sich selbst kommen Sie in Kontakt mit jener inneren Kraft, die Sie durch ein geglücktes Leben und Arbeiten führt.
Als systemische Familientherapeutin in Ausbildung unter Supervision, bin ich zur unmittelbaren und eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeit mit KlientInnen berechtigt und verpflichte mich zu regelmäßiger Supervision bei erfahrenen KollegInnen mit erweiterter Lehrausbildung.
Mein Angebot in der Psychotherapie
Ich arbeite mit Einzelpersonen (Erwachsene und junge Erwachsene ab 18 Jahren) Paaren, Familien und Gruppen. Meine Schwerpunkte in der Psychotherapie sind:
• Unterstützung in herausfordernden Lebenssituationen
• Paartherapie und Familientherapie
• Trennung und Trauer
• Depression
• Burnout und Arbeitsüberlastung
• Angststörungen
• Psychosomatische Symptome
Honorar:
Der Tarif für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 Minuten beträgt EUR 80,-.
Für Paare beträgt das Honorar EUR 150,-.
Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin, wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Eine Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkasse ist bei entsprechender Indikation für die psychotherapeutische Behandlung von Einzelpersonen möglich.
Erstgespräch:
Im Rahmen unseres ersten Gespräches erläutern Sie mir Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und Wünsche und ich Ihnen meine Arbeitsweise. Gemeinsam skizieren wir den möglichen Therapieprozess und vereinbaren die Rahmenbedingungen.
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Erst am Ende des Gespräches entscheiden wir, ob wir weiter miteinander arbeiten wollen.
Das Erstgespräch ist dennoch wichtiger Teil des Therapieprozesses und wird wie eine normale Therapieeinheit in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit:
Psychotherapeuten sind gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Das gilt gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartnern, Lebensgefährten und auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.
POLSTER-BAERT CONSULTING KG | m: office@barbarapolster.at | Firmenbuchnummer: FN 531059 w, UID: ATU75462679